Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angaben zum Dienstleister:

Hotel name: Hotel Palatinus

Firmenname: Hercules Investment Kft.

Firmensitz: 1026 Budapest, Pasaréti u. 25.

Hotel Adresse: HU-9400 Sopron, 23 Új Strasse | Tel.: +36 99 523 816

 2. Allgemeine Bestimmungen:

  1. a) In den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ – im Folgenden als AGB bezeichnet – werden die Bedingungen der Inanspruchnahme der Unterkünfte im von dem Dienstleister unter der Adresse HU-9400 Sopron, 23 Új Strasse und der damit verbundenen Dienstleistungen geregelt.
  2. b) Die vorliegenden AGB schließen nicht den Abschluss spezifischer oder individueller Vereinbarungen mit Reisebüros, Reisevermittlern, Reiseorganisatoren oder anderen Personen aus, die längerfristig mit dem Dienstleister zusammenarbeiten, um die Dienstleistungen des Dienstleisters zu verkaufen.

 3. Vertragspartei:

  1. a) Die Vertragspartei ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Wirtschaftsgesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, die die Dienstleistungen des Dienstleisters bestellt, in Anspruch nimmt. Die Vertragspartei ist auch die natürliche Person, die die Dienstleistung des Dienstleisters tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Besteller und/oder Inanspruchnehmer der Dienstleistung wird/werden im Folgenden gemeinsam als Gast bezeichnet. 
  2. b) Der Dienstleister und der Gast werden – im Falle der Erfüllung der Bedingungen – im Bedarfsfall Parteien eines Dienstleistungsvertrags, im Folgenden gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet.

 4. Abschluss eines Dienstleistungsvertrags, Reservierung, Änderung der Reservierung:

  1. a) Auf die mündlich bzw. schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail – gesandte Anfrage des Gastes hin schickt der Dienstleister dem Gast ein Angebot innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Angebotsanfrage. Wenn keine tatsächliche Bestellung von dem Gast innerhalb von 36 Stunden nach Absenden des Angebots schriftlich eingeht, ist der Dienstleister an das Angebot nicht mehr gebunden.
  2. b) Der Dienstleistungsvertrag kommt durch die von dem Dienstleister gesandte schriftliche Bestätigung der vom Gast abgegebenen Bestellung – Reservierung – zustande, und mit Rücksicht auf diese schriftliche Bestätigung, gilt die Bestellung – Reservierung – als schriftlicher Vertrag. Mündliche Bestellungen und/oder Bestellungsänderungen gelten nur dann als vertragliche Verpflichtung, wenn diese vom Dienstleister schriftlich bestätigt wird, die mündliche Bestätigung der Bestellung oder der Bestellungsänderung durch den Dienstleister gilt nicht als vertragliche Verpflichtung.
  3. c) Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Dienstleistung wird für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen.
  4. d) Wenn sich der Gast vor Ablauf des befristeten Zeitraums entschließt, die Dienstleistung bis zum Ablauf des befristeten Zeitraums nicht in Anspruch zu nehmen, muss er auch in diesem Falle den vollen Gegenwert der Dienstleistung an den Dienstleister zahlen und der Dienstleister ist berechtigt, den vollen Gegenwert der bestellten Dienstleistung zu fordern. Der Dienstleister ist berechtigt, das vom Gast vor Ablauf des befristeten Zeitraums verlassene Zimmer wieder zu verkaufen.
  5. e) Eine durch den Gast initiierte Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. In diesem Fall ist der Dienstleister berechtigt, die Bezahlung des Preises der bereits erbrachten Dienstleistung zu fordern.
  6. f) Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung ist, dass sich die Gäste vor der Belegung des Zimmers nach den gesetzlichen Bestimmungen ausweisen. Im Hotel kann niemand ohne Anmeldung wohnen.
  7. g) Eine Änderung des Dienstleistungsvertrags bedarf einer durch die Vertragsparteien unterzeichneten Vereinbarung.

 5. Beginn und Ende der Unterkunft (Check-in und Check-out):

  1. a) Der Gast hat das Recht, das reservierte Zimmer am vereinbarten Tag ab 15:00 Uhr zu beziehen.
  2. b) Der Gast muss das Zimmer am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr verlassen.
  3. c) Je nach Belegung des Hotels ist eine frühzeitige Anreise oder späte Abreise gegen Gebühr möglich. Wenn Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie bitte uns dies mindestens einen Tag vor Ihrer Ankunft mit.

 6. Verlängerung der Unterkunft:

  1. a) Eine durch den Gast initiierte Verlängerung des Aufenthalts bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters.
  2. b) Wenn der Gast das Zimmer am beim Check-in angegebenen Abreisetag nicht bis 11:00 Uhr geräumt und der Dienstleister der Verlängerung des Aufenthaltes vorher nicht zugestimmt hat, ist der Dienstleister berechtigt, den Zimmerpreis auch für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen und damit gleichzeitig erlischt die Dienstleistungsverpflichtung des Dienstleisters.

 7. Weise und Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistung:

  1. a) Der Dienstleister ermöglicht den Gästen – gegen eine gesonderte Gebühr für Haustieren – in das Hotel Hund oder Katze mitzunehmen, aber können Haustiere im Hotelzimmer nur unter der Aufsicht des Gastes gehalten werden und diese können die den Gästen zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsräume nur zu dem Zweck nutzen, in die Hotelzimmer zu gelangen, andere Räume – wie Frühstück Raum usw. – dürfen von Haustieren nicht benutzt werden. Wenn der Dienstleister der Ansicht ist, dass die Größe oder das Verhalten des Haustieres den Betrieb beeinträchtigt, kann er den Empfang eines Haustiers verweigern.
  2. b) Der Gast hat voll für die von seinem Haustier verursachten Schäden zu haften.
  3. c) Der Dienstleister ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag über die Unterkunftsdienstleistung  zurückzutreten oder die Dienstleistungserbringung zu verweigern, wenn:

1)      der Gast das für ihn bereitgestellte Zimmer bzw. die von dem Dienstleister erbrachten Dienstleistungen und/oder die dafür bestimmten Räume nicht bestimmungsgemäß nutzt,

2)      der Gast die Hausordnung des Hotels stört und das störende Verhalten trotz Aufforderung nicht beendet,

3)      der Gast die Sicherheitsvorschriften des Hotels nicht einhält – z.B. an einem verbotenen Ort raucht – und dies trotz Aufforderung nicht beendet,

4)      der Gast mit den Angestellten oder Gästen des Hotels grob umgeht, unter dem Einfluss vom Alkohol oder Drogen steht, bedrohliches, beleidigendes oder anderes inakzeptables Verhalten aufweist, 

5)      der Gast unter ansteckender oder anderer Krankheit leidet, die den Rest der übrigen Gäste stört,

6)      die Vertragspartei oder der Gast die vom Dienstleister angeforderte Pflicht zur Zahlungsgarantieübernahme bis zum vom Dienstleister bestimmten Termin nicht erfüllt.

  1. d) Der Gast nimmt alle Dienstleistungen des Hotels während seines gesamten Aufenthalts auf eigene Gefahr in Anspruch.

8. Bereitstellung von Dienstleistungen:

  1. a) Sollte der Dienstleister die bestellten Dienstleistungen selbstverschuldet – insbesondere Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme – nicht erbringen können, ist er verpflichtet, für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.
  2. b) Der Dienstleister ist im Rahmen seiner unter a) übernommenen Verpflichtung verpflichtet:

1)      die bestätigten Dienstleistungen zu den in der Bestätigung angeführten Preisen, für den vereinbarten Zeitraum – oder bis zur Beseitigung der Hindernisse – in einer anderen Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie anzubieten und bei Annahme seitens des Gastes zu erbringen. Sämtliche mit der Bereitstellung der Ersatzunterkunft verbundenen Kosten hat der Dienstleister zu tragen.

  1. c) Kommt der Dienstleister den Verpflichtungen laut b) vollständig nach bzw. nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft an, hat die Vertragspartei kein Recht auf einen nachträglichen Schadensersatz.

 9. Preise, die vom Dienstleister angewendet werden:

  1. a) Die Zimmerpreise des Hotels – Rack Rate – sind zusammen mit den Preisen anderer Dienstleistungen an der Rezeption ausgehängt.
  2. b) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, seine bekanntgegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern, dies gilt natürlich nicht für die Preise, die in dem auf die Anfrage der Vertragspartei gegebenen Preisangebot bereits angeboten wurden.
  3. c) Der Gast kann vor Beginn der Dienstleistungserbringung an der Rezeption des Hotels Informationen über den Preis der Dienstleistungen erhalten.
  4. d) Die vom Dienstleister veröffentlichten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, jedoch nicht die Fremdenverkehrssteuer, die vor Ort zu zahlen ist. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, im Falle einer gesetzlichen Änderung die Mehrbelastungen ohne vorherige Ankündigung auf die Vertragspartei und/oder den Gast zu übertragen.
  5. e) Der Dienstleister kann seine Preise in ungarischen Forint und auch in jeder konvertierbaren Währung festlegen.
  6. f) Der Dienstleister verpflichtet sich, seine aktuellen Zimmerpreise, aktuellen Aktionen, Ermäßigungen und anderen Angebote auch auf seiner Website www.palatinussopron.com.

 10. Ermäßigungen:

  1. a) Aktuelle Angebote und Ermäßigungen werden auf der Website des Hotels veröffentlicht.
  2. b) Die veröffentlichten Ermäßigungen können nicht mit anderen Rabatten zusammengezogen werden.
  3. c) Der Dienstleister stellt in einem Einzelvertrag festgelegte Bedingungen für Buchung von Spezialprodukten, Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen fest.

 11. Ermäßigungen für Kinder:

  1. a) Für Kinder – wenn das Kind mit den Eltern in einem Zimmer wohnt – wird folgende Ermäßigung für Unterkunft und Essen gewährt:

im Alter zwischen 0 und 3 Jahren (für Kinder unter 3 Jahren): 100%,

  1. b) Die Absicht zur Inanspruchnahme eines Kinderbettes ist mit dem Dienstleister im Voraus zum Zeitpunkt der Buchung abzustimmen.

 12. Zahlungsbedingungen, Sicherheiten:

  1. a) Der Gast kann den Betrag des für die Dauer des Aufenthalts berechneten Angelds auf mehrere Weisen bezahlen: er kann den Betrag auf unser Bankkonto überweisen, er kann den Betrag über seine Bank von seiner SZÉP-Karte gutschreiben lassen oder von Kreditkarte oder Bargeld einzahlen.

Die im Zusammenhang mit der Zahlung entstehenden eventuellen Kosten werden von der Vertragspartei getragen.

  1. b) Der Dienstleister schreibt den Konsum des Gastes in den Verpflegungseinheiten des Hotels zu seiner Zimmerrechnung oder der Gast kann diesen in der Verpflegungseinheit bar zahlen.

 13. Stornobedingungen:

Falls es vom Hotel nicht anderweitig in seinem Angebot oder Bestätigung angegeben wird, gelten die nachstehenden Storno- und Änderungsbedingungen:

Als Buchungsgarantie ist die Eingabe Ihrer Debit- oder Kreditkartendaten nötig. Ihre Karte wird nicht im Voraus belastet. Alle Kosten sind in der Unterkunft zu begleichen.

Ihre Buchung können Sie bis 5 Tage vor der Ankunft kostenfrei stornieren oder verändern. Die danach zu leistende Zahlung beträgt den Preis von 1 Nacht/Nächten. Die Vorauszahlung, bzw. die angegebenen Kartendaten bei der Buchung kann verwendet werden, um die Konventionalstrafe zu getragen, im Falle einer verspäteten Stornierung.

 14. Rechte des Gastes:

  1. a) Laut Vertrag ist der Gast berechtigt, das bestellte Zimmer und die Einrichtungen in seiner Unterkunft vor Ort, die zu den üblichen Dienstleistungsbereichen gehören, und keinen Sonderkonditionen unterliegen, bestimmungsgemäß zu nutzen.
  2. b) In Bezug auf die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen kann der Gast während seines Aufenthaltes im Hotel Beschwerde einlegen. Der Dienstleister verpflichtet sich, die bei ihm schriftlich eingereichte oder an der Rezeption mündlich unterbreitete und in Protokoll aufgenommene Beschwerde innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Beschwerde zu prüfen und darauf eine sachliche Antwort dem Gast zu geben.

 15. Pflichten des Gastes:

  1. a) Der Gast ist verpflichtet, den Gegenwert der vertragsgemäß bestellten Dienstleistungen bis zu dem vertragsgemäß vereinbarten Zeitpunkt und mit der vertragsgemäß vereinbarten Zahlungsweise dem Dienstleister zu zahlen.
  2. b) Bitte werfen Sie den Müll in Müllkasten in den Zimmern oder in Müllcontainern auf dem Gebiet des Hotels. Möbel können aus dem Zimmer oder Gebäude nicht herausgebracht oder verlegt werden.
  3. c) Ausrüstung und Einrichtungen auf dem Gebiet des Hotels dürfen vom Gast ausschließlich auf eigene Gefahr benutzt werden.
  4. d) Im Sinne des Gesetzes Nr. XLII von 1999 über den Schutz von Nichtrauchern ist das Hotel ab dem 01. Januar 2012 eine Nichtrauchereinrichtung. Dementsprechend ist das Rauchen in den verschlossenen Räumen des Hotels (einschließlich Gästezimmer), in den Gemeinschaftsräumen sowie auf dem zum Hotel gehörenden voll offenen Gebiet (einschließlich Terrassen, Balkone) verboten. Das Hotel hat Schilder oder Aufkleber zur Aufforderung auf Einhaltung der erwähnten Rechtsvorschriften in den gesetzlich geregelten Bereichen angebracht. Die Angestellten des Hotels sind berechtigt, die Gäste und jede andere Person auf dem Hotelgelände aufzufordern, das Gesetz einzuhalten oder das gesetzeswidrige Verhalten zu beenden. Gäste und jede Person, die sich im Bereich des Hotels aufhält, sind verpflichtet, das Gesetz einzuhalten und die etwaige Aufforderung zu erfüllen. Wenn der Betreiber des Hotels aufgrund rechtswidriges Verhaltens eines Gastes oder einer Person im Bereich des Hotels von der zuständigen Behörde aufgrund der erwähnten Rechtsvorschriften mit einem Bußgeld belegt wird, so behält sich der Betreiber das Recht vor, den Betrag des Bußgeldes auf die das gegebene rechtswidrige Verhalten aufweisende Personen zu übertragen bzw. die Bezahlung dieses Betrags von ihnen zu fordern.

Im Falle von Rauchen im Zimmer ist der Dienstleister berechtigt, dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 10.000,- HUF zu berechnen.

  1. e) Im Brandfall wenden Sie sich bitte sofort an die Rezeption. Gäste sind verpflichtet, die Zimmer oder die öffentlichen Bereiche des Hotels im Brandfall oder im Falle eines anderen Alarms so schnell wie möglich gemäß den hier angebrachten Informationen zu verlassen.
  2. f) Der Gast ist verpflichtet sicherzustellen, dass sich die unter seiner Aufsicht stehenden Minderjährigen jeweils unter der Aufsicht von Erwachsenen im Hotel des Dienstleisters aufhalten.
  3. g) Der Gast ist verpflichtet, den von ihm erlittene Schaden sofort an der Rezeption zu melden und alle notwendigen Daten dem Hotel zur Verfügung zu stellen, die dazu erforderlich sind, dass die Umstände des Brandfalles geklärt werden können, bzw. die zu einem eventuellen Ordnungswidrigkeit- oder Strafverfahren erforderlich sind.
  4. h) Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Hotel auf seinen Gebieten zur öffentlichen Nutzung (ausgenommen: Umkleideräume, Toiletten, aber einschließlich Parkplätze und Außenbereiche des Hotels) aus Vermögensschutzgründen ein geschlossenes Kameraüberwachungssystem betreibt, deren Aufnahmen nach den einschlägigen Vorschriften gelöscht werden.
  5. i) Bei der Abreise muss der Gast die Zimmerkarten an der Rezeption abgeben. Im Fall von Nichtabgabe bzw. Verlust oder Zerstörung der Karte ist der Dienstleister berechtigt, Schadenersatzgebühr auf die gegebene Karte zu berechnen, die der Gast bei der Abreise zu zahlen hat. Die Zimmerkarten können vom Gast bis 11:00 Uhr am Tag der Abreise benutzt werden, um sein Zimmer zu betreten. Die Zimmerkarte nach diesem Zeitpunkt verliert ihre Gültigkeit, es sei denn, der Gast hat mit dem Dienstleister die Verlängerung des Aufenthalts vereinbart.

 16. Haftungspflicht des Gastes:

  1. a) Der Gast ist verpflichtet, für sämtliche Schäden und Nachteile, die dem Dienstleister oder Dritten durch den Gast oder seinen Begleiter oder eine Person, die unter der Aufsicht dieser Personen stehen, selbstverschuldet zugefügt werden.
  2. b) Diese Haftung des Gastes besteht auch in dem Fall, wenn der Beschädigte das Recht hat, den Ersatz seines Schadens direkt vom Dienstleister zu fordern.

 17. Rechte des Dienstleisters:

  1. a) Kommt der Gast seiner Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die in Anspruch genommenen Dienstleistungen oder vertragsgemäß bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen nicht nach, ist der Dienstleister – um zu gewährleisten, dass seine Forderungen beglichen werden – dazu berechtigt, die ins Hotel mitgebrachten persönlichen Gegenstände des Gastes als Pfand zurückzuhalten.
  2. b) Das im Bereich des Hotels ständige Aufsicht sicherstellende Pfortedienst (Rezeption) ist berechtigt, die ein- und austretenden Gäste zu prüfen, zu identifizieren, in begründeten Fällen die Fahrzeuge beim Ausfahrt durchzusuchen.
  3. c) Bei Bedarf ist die Rezeption berechtigt, den Verkehr in dem Hotelgelände zu steuern.
  4. d) Aus Vermögens- und Unfallschutzgründen ist der gesamte Bereich des Hotels mit Sicherheitskameras ausgestattet. Der Gast stimmt gleichzeitig mit dem Betreten des Hotels zu, dass Aufnahmen von ihm gemacht werden. Aufzeichnungen werden für 1 Monat vom elektronischen System gespeichert und dann automatisch gelöscht.

 18. Pflichten des Dienstleisters:

  1. a) Der Dienstleister ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Unterkunfts- und sonstige Dienstleistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Dienstleistungsstandards zu erbringen.
  2. b) Der Dienstleister ist verpflichtet, die schriftlichen Beschwerden des Gastes zu prüfen und die zur Lösung des Problems erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und diese schriftlich festzuhalten und darüber den Gast zu informieren.
  3. c) Im Bereich des Hotels und auf den Terrassen für die Ruhe der Gäste ist es verboten, abends nach 22:00 Uhr zu laut zu sein, einschließlich störendes Fernsehen, Musikhören in den Innenräumen der Zimmer und laute Musikausübung in der Eingangshalle, und für dessen Einhaltung ist das Hotelpersonal verantwortlich.

 19. Haftungspflicht des Dienstleisters:

  1. a) Der Dienstleister haftet für dem Gast zugefügte Schäden, die innerhalb seines Hotels auftreten und auf das Verschulden des Dienstleisters oder seiner Angestellten zurückzuführen sind.
  2. b) Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die durch den Angestellten des Dienstleisters nicht zumutbaren, unabwendbaren oder durch den Gast selbst oder durch eine unter der Aufsicht des Gastes stehende Person herbeigeführten Ursachen entstehen.
  3. c) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, einen Ort (Orten) innerhalb des Hotels zu bestimmen, den (die) der Gast nicht betreten darf. Der Dienstleister muss diese Orte eindeutig kennzeichnen. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die den Gästen oder den unter seiner Aufsicht stehenden Personen an den Orten treffen, die der Gast nicht betreten darf.
  4. d) Der Dienstleister haftet für Schäden, die der Gast durch den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung seines Eigentums erlitten hat, wenn dieses Eigentum an Orten, die gewöhnlich von dem Dienstleister für diesen Zweck vorgesehen sind, oder im Safe des Zimmers des Gastes aufbewahrt wurde oder wenn es einem Angestellten des Dienstleisters übergeben wurde, von dem der Gast glaubte, dass er dazu autorisiert ist, dieses Eigentum entgegenzunehmen.
  5. e) Der Dienstleister haftet für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung der Wertgegenstände, Wertpapiere und des Bargelds des Gastes nur dann, wenn der Dienstleister sie ausdrücklich

übernommen hat, um sie sicher aufzubewahren oder für Schäden, die auf eine Ursache zurückzuführen sind, für die der Dienstleister in Übereinstimmung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Gast.

  1. f) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
  2. g) Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf die Gepäcke der Vertragsparteien und deren Inhalt bei der An- und Abreise, Ent- und Beladen sowie beim Transport ins und aus dem Zimmer.
  3. h) Der Gast soll den ihn getroffenen Schaden im Hotel melden und alle notwendigen Daten dem Hotel zur Verfügung stellen, die zur Klärung der Umstände des Schadenfalls, möglicherweise zur Aufnahme des Polizeiprotokolls/zum Polizeiverfahren notwendig sind.

Die Haftung des Dienstleisters für Schäden besteht nur, wenn der Gast diese unverzüglich nach Eintritt mit den erforderlichen Daten an der Rezeption des Dienstleisters meldet.

 20. Erfüllungsort und anwendbares Recht für das Rechtsverhältnis zwischen Vertragsparteien und gerichtliche Zuständigkeit:

  1. a) Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich das Hotel, das die Unterkunftsdienstleistung erbringt, befindet.
  2. b) Für alle sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenden Streitigkeiten wird ein in Bezug auf den Dienstleisters sachlich und örtlich zuständiges Gericht vereinbart.
  3. c) Das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Gast unterliegt den Bestimmungen des ungarischen Rechts.

Im Falle von Abschluss eines Vertrags über Unterkunftsdienstleistung akzeptieren und bestätigen Sie, dass Sie die obigen Bedingungen gelesen und verstanden haben und mit diesen einverstanden sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können später geändert werden. Diese Änderungen werden vom Dienstleister auf der Hotel-Website veröffentlicht.